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Was gibt es Schöneres, als einen Campingurlaub mit Lagerfeuer! Welches Gefühl von Freiheit kann man mitten in der freien Natur erleben. Ob mit dem Zelt, einem Wohnwagen oder dem Wohnmobil, an einem einzigartigen Platz zu campen und die Natur zu genießen. Allerdings gibt es einige Regeln zu beachten, wenn man beim Campen ein Lagerfeuer anzündet. Was beim offenen Feuer zu beachten ist, wo man kein Feuer anzünden darf und mit welchen Sanktionen man rechnen muss, wenn man illegal erwischt wird, beschreibt dieser Artikel.

Sicherheitsregeln für offenes Feuer beim Camping

In Deutschland gibt es in jedem Bundesland eine gesonderte Regelung, was das Feuer machen betrifft. Grundsätzlich gilt, dass offenes Feuer oft nicht gern gesehen, an vielen Plätzen sogar verboten ist. Um keine Schwierigkeiten zu bekommen, sollte man sich an die Empfehlungen der Einheimischen und die Vorgaben der Behörden halten. Gerade in der trockenen Jahreszeit herrscht akute Brandgefahr.

  • Es darf niemand durch das Lagerfeuer oder durch den Rauch belästigt oder gar gefährdet werden.
  • Wenn starker Wind die Kontrolle über den Funkenflug verhindert, darf kein Feuer angezündet werden. Kein Risiko eingehen!
  • Sind bereits Feuerstellen vorhanden, sollen diese genutzt werden, um nicht die Landschaft durch weiter Feuerstellen zu zerstören.
  • Das Feuer soll nur so groß gemacht werden, wie es zum Kochen und Wärmen notwendig ist.
  • Die Feuerstelle soll vorher von anderem brennbarem Material gesäubert werden.
  • Für das Brennmaterial sollen die Äste verwendet werden, die schon am Boden liegen. Wenn möglich keine zusätzlichen Äste abholzen.
  • Die Feuerstelle muss gut ausgesucht werden. Sie darf nicht direkt unter einem Baum errichtet werden, da er durch die ständige Hitze selber Feuer fangen könnte. Außerdem muss bei der Wahl der Feuerstelle auch auf die Windrichtung und die Lage zum Zelt geachtet werden. Das Zelt kann durch den Funkenflug leicht selber Löcher bekommen.
  • Kinder dürfen nicht alleine am Lagerfeuer sein.
  • Das Lagerfeuer muss unter ständiger Aufsicht sein.
  • Zur Vorsicht sollten immer 20-30 Liter Wasser, Sand oder eine große Wolldecke bereit sein.
  • Das offene Feuer gilt erst dann als gelöscht, wenn auch die Glut abgebrannt ist. Darauf gilt es zu achten. Die Feuerstelle sollte zur Sicherheit nochmal überprüft werden.
Entspannen vor dem Camper
Entspannen vor dem Camper
Wildcamping mit Lagerfeuer
Wildcamping mit Lagerfeuer

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An welchen Orten ein offenes Lagerfeuer verboten ist

Als Grundregel gilt: Dort, wo ein offenes Feuer nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist es verboten. Beschädigungen durch Feuer und/oder Brandstiftung kann sehr teuer werden und zieht hohe Strafen und Schadensersatzansprüche nach sich. Deshalb sollte man sich genau überlegen, wo man ein Lagerfeuer macht. Grundsätzlich gilt, dass man die Zustimmung des Grundeigentümers braucht, um ein Lagerfeuer zu machen, auch an öffentlichen Orten, beispielsweise an einem Flussufer. Für ein Lagerfeuer darf nur trockenes, unbehandeltes Holz oder Holzkohle verwendet werden. An folgenden Orten, sollte man wegen der erhöhten Brandgefahr auf keinen Fall ein Lagerfeuer anzünden:

  • in Wald- und Buschgebieten, aus Sicherheitsgründen muss zum Wald mindestens 100 m Abstand gehalten werden. Außerdem muss das Lagerfeuer angemeldet werden.
  • auf fremden Grundstücken
  • auf Festivals
  • in Jagdregionen
  • auf öffentlichen Plätzen
  • in Naturreservaten
  • in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten
  • in Nationalparks
  • in Naturdenkmälern
  • in Wild- und Wasserschutzgebieten

Sanktionen, die bei illegalem Lagerfeuer beim Campen zu erwarten sind

Wird an einem Ort, wo ein Lagerfeuer ausdrücklich verboten ist, trotzdem ein Feuer gemacht, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und es sind mit Geldstrafen zwischen 25 und 2.500 Euro zu erwarten. Die Höhe der Strafe ist auch abhängig von der Größe des Lagerfeuers, und der damit verbundenen Gefährdung. Es gibt in Deutschland dazu keine einheitlichen Regeln, sondern es sind viele verschiedene Vorschriften zu beachten. Die genauen Strafen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, sie können auch eine Höhe bis zu 5.000 Euro erreichen. Eine Gemeinde in Schleswig-Holstein erhebt sogar bis zu 50.000 Euro Bußgeld.

Fazit: Ein romantischer Sonnenuntergang im Freien, ein knisterndes und wärmendes Lagerfeuer und ein Zelt unter dem freien Sternenhimmel, klingt wirklich romantisch. Ist es auch. Doch sollte man sich sehr genau überlegen, wo man sein Lagerfeuer anzündet. Da es in Deutschland viele verschiedene Regelungen bezüglich des Feuermachens gibt, sollte man sich vorher erkundigen und, um auf Nummer sicher zu gehen, sein Lagerfeuer am besten bei der Behörde anmelden. Andernfalls ist mit mehr oder weniger hohen Geldstrafen zu rechnen.

Camping und Lagerfeuer
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Bei diesem Artikel handelt es sich um einen kommerziellen Beitrag, der in Kooperation mit einem unserer Partner entstanden ist.

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