Ist Wildcamping und frei stehen in Frankreich erlaubt?

Nein Geduldet! Ja

Nein, in Frankreich ist Wildcampen und frei stehen mit dem Wohnmobil offiziell nicht erlaubt. In manchen Regionen ist jedoch das Zelten und Biwakieren auf Straßen, Parkplätzen und Privatgrundstücken mit Genehmigung der lokalen Behörde erlaubt.

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Jenny
Geschrieben von: Jenny
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Zuletzt recherchiert: Winter 2021/2022

In Touristenzentren sowie in Nationalparks wird Wildcampen und frei stehen regelmäßig kontrolliert und kann im schlimmsten Fall mit Geldbußen bis zu 1.500 € bestraft werden. In ländlichen Regionen abseits der touristischen Gebiete geht man toleranter mit Wildcampern um. Dort sind auch immer Privatgrundstücksbesitzer zu finden, die das Übernachten auf deren Land erlauben.

Es gibt einige Ausnahmen und Gebiete die das Wildcampen zulassen

  • Zwischen 19 Uhr und 9 Uhr ist das biwakieren in Nationalparks erlaubt, eine Liste zeigt an wo man sein Lager aufschlagen darf
  • Viele Ortschaften haben kostenfreie Stellplätze für Wohnmobile und Camper
  • Abseits von Touristengebieten sind die Kontrollen weniger streng
  • Es gibt viele Grundstückbesitzer, die das Übernachten auf ihren Grundstücken erlauben

Zudem gibt es Gemeinden die Stellplätze auf Sportplätzen oder ähnlichen Flächen zur Verfügung stellen. Diese Gemeinden erkennt man an Hinweisschildern mit der Aufschrift: “Camping reglementé, s´adresser á la mairie.” Man muss in solchen Gemeinden den Bürgermeister nach einem Stellplatz fragen.

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Tipps und Tricks zum Wildcampen und frei stehen in Frankreich

Frankreich ist das beliebteste Reiseland der Welt und wird jedes Jahr von Millionen Touristen besucht. Auch für Camper zählt Frankreich zu den Top drei Reisezielen. Beim Wildcampen gilt es jedoch ein paar Regeln zu beachten um keine Probleme mit den Behörden und Anwohnern zu bekommen. Wir haben euch hier vier Tipps zusammengestellt, die euch die Reise durch Frankreich vereinfachen soll.

Biwakieren
Auch wenn Wildcampen und frei stehen in den Nationalparks streng verboten ist, so ist es doch erlaubt in der Zeit von 19 Uhr bis 9 Uhr in den Parks zu biwakieren. An den Eingängen der Parks weisen Schilder oder Listen auf Gebiete hin, in denen das Biwakieren nicht gestattet ist, diese sind meist an den Grenzen des Nationalparks. In den meisten Parks gilt die allgemeine Regel, dass der Fußweg zwischen dem Ein- beziehungsweise Ausgang des Parks und des Schlafplatzes eine Stunde sein sollte.

Saison und Region beachten
In der Hauptsaison und in den Ballungsgebieten und Regionen welche stark von Touristen frequentiert werden Kontrollen häufiger durchgeführt und Verbote von der Polizei strenger durchgesetzt. Reist du allerdings außerhalb der Hauptsaison und besucht eher ländliche Gegenden sind die Einwohner und Polizisten zuvorkommender und dulden deinen Aufenthalt.

Nicht campen aber übernachten
Die französische Tourismuszentrale hat für Wohnmobile und Camper festgelegt, dass diese überall da stehen dürfen, wo es allgemein gestattet ist, solange die Verkehrsübersicht durch die Größe nicht beeinträchtigt werden. Diese Standerlaubnis gilt für bis zu sieben Tage und das Übernachten in den Fahrzeugen ist auch erlaubt. Allerdings darf kein Campingverhalten gezeigt werden. Zelte, Tische, Stühle, Schirme oder das Ausfahren der Markise ist also nicht gestattet.

Mitzuführende Gegenstände
Wenn du mit einem Kraftfahrzeug in Frankreich unterwegs bist musst du einige Dinge mit dir führen, um bei einer Kontrolle Strafen zu entgehen. Neben Warnweste und Warndreieck musst man für lange Zeit auch einen Alkoholtester mit französischer NF-Zertifizierung vorweisen können. Dies ist jedoch seit Ende 2019 nicht mehr nötig.

Übrigens: Laut einer Untersuchung des ADAC liegt Frankreich auf Platz vier der günstigsten Campingländer Europas. Zwei Erwachsene mit einem Kind zahlen hier für eine Übernachtung auf einem Campingplatz im Durchschnitt 36,55 €, inklusive Stellplatz und Nebenkosten.

10 interessante, skurrile und lustige Fakten über Frankreich

Dass Franzosen sehr viel Baguettes und Käse essen, ist allgemein bekannt und verwundert niemanden. Auch dass es das größte Land in der EU in Bezug auf die Landesfläche ist, hat man vielleicht schon einmal in der Schule gehört oder irgendwo gelesen. Aber weißt du wie lange es dauert sich alle Kunstwerke im Louvre anzusehen? Oder wie gefährlich Austern sein können? Die Antworten findest du in unseren Fakten zu Frankreich.

Fakt #1 - Louvre
Wenn du dir jedes Kunstwerk im Louvre für nur zehn Sekunden anschaust, brauchst du trotzdem 97 Stunden bis du fertig bist. Er beherbergt insgesamt 35.000 Kunstwerke.

Fakt #2 - Kreisverkehr
In Frankreich gibt es in etwa 30.000 Verkehrskreisel, von denen viele mit Skulpturen oder ähnlichen Kunstwerken geschmückt sind. Das ist übrigens Weltrekord.

Fakt #3 - Auf der Straße
Es wird geschätzt, dass zwischen 500.000 und 1.000.000 Franzosen ohne Führerschein auf der Straße unterwegs sind, und circa 750.000 Autos sind nicht versichert. Also fahr vorsichtig.

Fakt #4 - Verkehrszeichen
Ohne manche Straßenschilder würde auf der Straße das Chaos ausbrechen, die Pariser verzichten aber auf ein relativ wichtiges Schild. Seit 2012 gibt es kein Stopp-Schild mehr in Paris.

Fakt #5 - Tauben in der Armee
Als einzige Armee in Europa benutzen die Franzosen noch immer Brieftauben. Ungefähr 150 Tauben sind in Mont Valérien in der Nähe von Paris stationiert. Sie sollen im Falle einer Katastrophe zur Kommunikation dienen.

Fakt #6 - Kurz und prägnant
Die Gemeinde mit dem kürzesten Namen der Welt liegt in Frankreich im Somme-Départment. Wie lang er ist? Er besteht aus einem Buchstaben, Y. Und die Einwohner? Na klar, sie heißen Ypsilons.

Fakt #7 - Wer genießen will, muss leiden
Die beliebteste Delikatesse Frankreichs sind Austern. Im Durchschnitt verletzen sich ungefähr 2.000 Franzosen pro Jahr so schlimm, dass sie ärztliche Versorgung benötigen.

Fakt #8 - Champagner
Die Franzosen genießen eben gerne. Sie trinken über 180 Millionen Flaschen Champagner pro Jahr. Das ist Weltrekord und macht über die Hälfte des Champagnerkonsums der Welt aus.

Fakt #9 - Das Land der Liebe
Viele verbinden Frankreich mit Liebe, aber die Franzosen gehen weiter als man denkt. In Frankreich ist es gesetzlich erlaubt einen Toten zu heiraten. Sehr skurril aber wahr.

Fakt #10 - Einer für alle und alle für einen
Die Pariser fahren gerne schwarz mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. So gerne, dass sich eine große Gemeinschaft gebildet hat, die in einen Topf einzahlt, um etwaige Geldstrafen daraus zu begleichen.

Alles, was du für deine Reise wissen musst

Ausrüstung: Was brauche ich?

  • Warndreieck Ja
  • Warnweste Ja, eine pro Insasse
  • Verbandskasten No
  • Ersatzlampenset Ja, außer Xenon / LED
  • Ersatzreifen / Reparaturset No
  • Feuerlöscher No
  • Abschleppseil No
  • Abreisseil für alle Anhänger No

Fahren

  • Vignette / Maut nötig? Ja
  • Weitere Infos: https://www.bipandgo.com/
  • RechtsverkehrUm andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden, musst du deine Scheinwerfer neu einstellen oder abkleben, falls diese asymetrisches Licht haben und Rechtslenker sind.
  • Ist es Pflicht tagsüber mit Licht zu fahren? Nein

Über das Land

  • Ist das Leitungswasser trinkbar? Ja
  • Steckdosentyp: C+F
  • Notfallnummern: 112
  • Währung: Euro (EUR)
  • Amtssprachen: Französisch
  • Landeskennzeichen: F

Durchschnittspreise, in €

  • Preis Kaffee, gerundet: 2.00
  • Preis Bier, gerundet: 6.00

Einreisebedingungen Tiere

  • Du benötigst einen gültigen EU-Heimtierausweis in der dein Tier eindeutig gekennzeichnet ist (Mikrochip oder Tattoo), sowie eine bei der Einreise gültige Tollwutimpfung. Die Tollwutimpfung muss mindestens 21 Tage alt sein, darf aber nicht älter als 6 Monate sein. Ja
  • Sollte deine Einreise aus einem Nicht EU-Land mit vermindertem Tollwutstatus erfolgen, musst du circa vier Wochen vor deiner Einreise einen Tollwut-Antikörpertest durchführen lassen und diesen im EU-Heimtierausweis eintragen lassen. Ja
  • 24 bis 120 Stunden vor der Einreise muss dein Hund gegen Bandwürmer behandelt werden. No
  • Neben einem gültigen EU-Heimtierausweis mit allen geforderten Eintragungen benötigst du noch ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (max. 10 Tage alt). No
  • Die Einfuhr von Kampfhunden oder als gefährlich eingestufte Rassen ist nicht erlaubt. Ja

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